Traditions- und Brauchtums Ordnung der Schützengesellschaft Hoym 1702 e.V.
1. Die Mitglieder- oder Generalversammlung beschließt die Art der Uniformierung, welche jedoch
nach Farbe und Form von der Uniform des Militärs sich unterscheiden muss, auch nicht so
auffällig sein darf, dass sie öffentlichen Anstoß erregt. ( Statut 1874 )
2. Jährlich findet am ersten Wochenende im September ein Schützenfest statt.
Es ist Pflicht eines jeden uniformierten Mitgliedes, an diesem und den sonst vom Vorstand angeordneten
Umzügen, z.B. befreundeten Schützenvereinen, in vorschriftsmäßiger Uniform
teilzunehmen.
2.1. Anzugordnung
2.1.1 Männer
Die Uniform besteht aus
- Uniformjacke mit Aufnäherlogo
- schwarzer Hose, schwarzen Strümpfen und schwarzen Schuhen
- weißes Hemd mit Schützenschlips
- Schützenhut
Wahlweise kann auch anstatt der Uniformjacke ein T-Shirt (Nicki) mit dem Vereinslogo auf dem
Rücken getragen werden.
Statt der Uniformjacke kann auch eine Schützenweste mit Aufnäherlogo getragen werden.
2.1.2. Frauen
-Uniformjacke mit Aufnäherlogo
- weiße Bluse oder Hemd
- schwarzer Rock oder Hose
Wahlweise statt Uniformjacke ist auch ein T-Shirt mit Vereinslogo auf dem Rücken tragbar.
2.1.3. Kinder
- T-Shirt mit Vornamen auf der Vorderseite und der Vereinsbezeichnung auf dem Rücken.
3. Jedes erwachsene Mitglied hat nach spätestens 3 Jahren Mitgliedschaft eine vollständige Uniform
im Besitz zu haben.
4. Die Mitgliederversammlung bestimmt 5 Deputierte
- einen Kommandeur und dessen Stellvertreter
- einen Fahnenträger und dessen Stellvertreter
- einen Zeugwart
5. Traditionelles Tragen von Waffen
Bei der Durchführung anlassbezogener Schützenumzüge und Aktivitäten von gesellschaftlicher
Bedeutung können der 1. Vorsitzende und der Kommandeur einen Säbel oder
Infantrieoffiziersdegen zusätzlich zur Uniform führen.
Hierfür ist ein Bescheid vom Landkreis einzuholen.
Hoym, Januar 2017