Beitragsordnung - Schützengesellschaft 1702 Hoym e.V.

Menü
Direkt zum Seiteninhalt
Beitragsordnung der Schützengesellschaft 1702 Hoym e.V.

Die Schützengesellschaft 1702 Hoym e.V. erhebt gemäß §5 der Satzung von seinen Mitgliedern Beiträge, welche in dieser Beitragsordnung geregelt werden.
Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder der Schützengesellschaft 1702 Hoym e.V. ab dem Eintritt bis zum Austritt oder Ausschluss.
Des Weiteren gilt diese Beitragsordnung bis die Mitgliederversammlung des Vereins eine Veränderung oder eine neue Beitragsordnung beschließt.
Die folgenden Beiträge gelten ab 01.01.2017:

1. Mitglieder der Schützengesellschaft 1702 Hoym e.V. zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 120,00 €

Ausnahmen:
-Kinder und Jugendliche, ohne eigenes Einkommen, zahlen keinen Beitrag
-Mitglieder, die sich noch in der Ausbildung (z.B. Azubi, Studierende usw.) befinden, zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 30,00 €
-Bei Ehepartnern gilt für das 2. Mitglied der halbe Jahresbeitrag in Höhe von 60,00 €

2. Gegenüber Ehrenmitgliedern werden keine Beiträge erhoben (§5 Abs.5 der Satzung gilt entsprechend)

Eine Ermäßigung bzw. einen Erlass des Mitgliedsbeitrages ist, in begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag möglich. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
Fälligkeit der Beiträge:
Es steht den zahlenden Mitgliedern frei zwischen jährlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlweise zu wählen.
-Fälligkeit bei jährlicher Zahlweise ist der 15.11. des Vorjahres für das Beitragsjahr.
-Fälligkeit bei halbjährlicher Zahlweise ist der 15.11. des Vorjahres für das Beitragsjahr und der 15.05. des Beitragsjahres.
-Fälligkeit bei vierteljährlicher Zahlweise ist der 15.11. des Vorjahres für das Beitragsjahr und der 15.02.; 15.05.; 15.08. des Beitragsjahres.

Die Beiträge sind nach Möglichkeit auf folgende Bankverbindung zu überweisen:

Kontoinhaber: Schützengesellschaft 1702 Hoym e.V.
IBAN: DE07 8005 5500 3061 0003 04
BIC: NOLADE21SES

Zahlungsverzug:
Wurde die Fälligkeit der Beiträge mit 3 Monate überschritten, kann eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben werden.
Diese Beitragsordnung wurde von der satzungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung am 17.02.2017 beschlossen.

Hier befindet sich ein Antrag auf auf Mitgliedschaft in der Schützengesellschaft 1702 e.V. Hoym
Zurück zum Seiteninhalt